Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung zum Vorsteuerabzug

Kategorie:

Datum: 19. August, 2019

Um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können, benötigen wir eine ordnungsgemäße Rechnung. Diese muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Das Rechnungs- / Ausstellungsdatum (§14 Abs. 4 Nr. 3)
  • Die Rechnungsnummer, diese muss fortlaufend sein (§14 Abs. 4 Nr. 4)
  • Name und Anschrift des Erwerbers oder Leistungsempfängers (§14 Abs. 4 Nr. 1)
  • Menge und Art der Lieferung(en) oder Leistung(en) (§14 Abs. 4 Nr. 5)
  • Liefer- oder Dienstleistungsdatum (§14 Abs. 4 Nr. 6)
  • Der Bruttopreis jedes Postens auf der Rechnung (§14 Abs. 4 Nr. 7)
  • Jede Preisminderung und Rückerstattung (§14 Abs. 4 Nr. 7)
  • Die USt (7%, 10,7% und 19%) (§14 Abs. 4 Nr. 8)
  • Den Betrag der USt (§14 Abs. 4 Nr. 8)
  • Bei Rechnungen im EU Ausland:
    – Umsatzsteuer-ID des Rechnungsempfängers (§14 Abs. 4 Nr. 2)
    – und des Rechnungsstellers (§14a Abs. 4 Nr.2)

Bei Fragen zu Sonderregelungen oder um Ihre Ausgangsrechnung auf Fehler kontrollieren zu lassen, sprechen Sie uns gerne an.

Gepostet in Kategorie:

Kommentar verfassen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Scroll to Top