Um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können, benötigen wir eine ordnungsgemäße Rechnung. Diese muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Das Rechnungs- / Ausstellungsdatum (§14 Abs. 4 Nr. 3)
- Die Rechnungsnummer, diese muss fortlaufend sein (§14 Abs. 4 Nr. 4)
- Name und Anschrift des Erwerbers oder Leistungsempfängers (§14 Abs. 4 Nr. 1)
- Menge und Art der Lieferung(en) oder Leistung(en) (§14 Abs. 4 Nr. 5)
- Liefer- oder Dienstleistungsdatum (§14 Abs. 4 Nr. 6)
- Der Bruttopreis jedes Postens auf der Rechnung (§14 Abs. 4 Nr. 7)
- Jede Preisminderung und Rückerstattung (§14 Abs. 4 Nr. 7)
- Die USt (7%, 10,7% und 19%) (§14 Abs. 4 Nr. 8)
- Den Betrag der USt (§14 Abs. 4 Nr. 8)
- Bei Rechnungen im EU Ausland:
– Umsatzsteuer-ID des Rechnungsempfängers (§14 Abs. 4 Nr. 2)
– und des Rechnungsstellers (§14a Abs. 4 Nr.2)
Bei Fragen zu Sonderregelungen oder um Ihre Ausgangsrechnung auf Fehler kontrollieren zu lassen, sprechen Sie uns gerne an.